Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von ZK Werbetechnik
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge, Dienstleistungen und Lieferungen von ZK Werbetechnik. Individuelle schriftliche Vereinbarungen mit der Kundschaft haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
Offerten sind 14 Tage gültig. Nach Annahme der Offerte erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung durch ZK Werbetechnik (per E-Mail). Mit dieser Bestätigung gilt der Auftrag als verbindlich und wird ab diesem Zeitpunkt verrechnet. Ein Auftrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich bestätigt werden; es erfolgt stets eine Bestätigungsmail von ZK Werbetechnik.
3. Leistungsumfang
ZK Werbetechnik erbringt unter anderem folgende Leistungen:
• Freelancer-Arbeiten für Unternehmen und Agenturen
• Fahrzeugbeschriftungen aller Art (Teil- und Vollfolierungen)
• Firmenbeschriftungen (z. B. Schaufenster, Eingangsbereiche)
• Sichtschutzlösungen
• Individuelle Folienbeschriftungen
• Professionelle Schildmontagen
• Design- und Konzeptentwicklung passend zum Corporate Design der Kundschaft
• Individuelle Ideen auf Anfrage
Änderungen oder Zusatzleistungen, die über die ursprüngliche Offerte hinausgehen, werden separat vergütet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Das Honorar wird in der Auftragsbestätigung oder in einer separaten Vereinbarung festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach den gültigen Stundensätzen sowie nach effektivem Aufwand. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und basieren auf den vom Kunden gelieferten Informationen. ZK Werbetechnik ist berechtigt, Vorschüsse und Zwischenrechnungen zu stellen. Expresszuschlag: Bei kurzfristigen Aufträgen (ca. 2 Tage oder weniger) wird ein Zuschlag von 2–8 % pro Stundenansatz erhoben. Versandkosten: Effektive Versand- und Lieferkosten werden 1:1 weiterverrechnet. Zahlungsfristen: 30 Tage netto (oder nach Absprache). Mahnstufen: 1. Erinnerung nach 1 Tag, 2. Mahnung nach 5 Tagen mit Verzugszins 5 % p.a. und CHF 20.– Mahngebühr, 3. Mahnung nach 3 Tagen mit denselben Konditionen; danach rechtliche Schritte.
5. Termine und Lieferfristen
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Bei Lieferverzögerungen von Materialien besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
6. Pflichten der Kundschaft
Die Kundschaft verpflichtet sich, alle relevanten Daten, Unterlagen und Zugänge zu Montageflächen rechtzeitig bereitzustellen. Entwürfe und Freigaben sind vor Produktionsbeginn zu prüfen und schriftlich zu bestätigen. Nach Freigabe gilt das Werk als genehmigt. Spätere Änderungen oder Korrekturen gehen zu Lasten der Kundschaft.
7. Bewilligungen und Genehmigungen
Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Einholen aller behördlich erforderlichen Bewilligungen. ZK Werbetechnik übernimmt keine Prüfungspflicht. Verzögerungen oder Schäden infolge fehlender Bewilligungen gehen vollständig zu Lasten der Kundschaft.
8. Haftung
ZK Werbetechnik haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht werden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung entfällt insbesondere bei unsachgemässer Handhabung, äusseren Einflüssen, Nichtbeachtung von Pflegehinweisen oder Eingriffen Dritter ohne Zustimmung von ZK Werbetechnik. Für vom Kunden bereitgestellte Materialien, Textilien oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
8.1 Untergrund für Beschriftungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Fahrzeuge und Flächen für Beschriftungen sauber und nicht gewachst übergeben werden. Muss eine Reinigung durch ZK Werbetechnik erfolgen, werden die Kosten nach Aufwand berechnet. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Haftfähigkeit und Eignung des Untergrunds. Ist ein statischer Nachweis erforderlich, gehen die dafür entstehenden Kosten zulasten des Auftraggebers. Beim Entfernen von Folien kann es zu Lack- oder Oberflächenschäden kommen; für solche Schäden sowie für Glasbruch beim Anbringen oder Entfernen übernimmt ZK Werbetechnik keine Haftung.
9. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Alle von ZK Werbetechnik erstellten Entwürfe, Designs, Gestaltungen, Druckdaten und sonstigen kreativen Arbeiten unterliegen dem geistigen Eigentum von ZK Werbetechnik. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen auf die Kundschaft über. Eine Weitergabe, Veränderung, Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig. Für die Herausgabe von Logos, Druckdaten oder gestalteten Dateien wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 90.00 pro Datenträger erhoben. Eine Konvertierung in andere Dateiformate erfolgt nach effektivem Aufwand. Mit Bezahlung der Vergütung erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck; eine weitergehende Nutzung bedarf einer separaten Vereinbarung.
10. Rücktritt / Annullierung
Bei Stornierungen können bereits erbrachte Leistungen, Materialkosten und Aufwände in Rechnung gestellt werden. Bereits bestellte oder produzierte Ware wird vollständig verrechnet. Bei kurzfristigen Annullierungen kann eine angemessene Entschädigung berechnet werden.
11. Garantie / Gewährleistung
ZK Werbetechnik gewährt auf Montagearbeiten eine Garantie von 12 Monaten ab Ablieferung. Für verwendete Materialien gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller. Von der Garantie ausgeschlossen sind unsachgemässe Nutzung, natürliche Abnutzung, Witterungseinflüsse, Eingriffe durch Dritte oder Mängel durch fehlerhafte Kundendaten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von ZK Werbetechnik.